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Die Datenschutz Grundverordnung regelt seit dem 25.05.2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten die Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. In diesem Zusammenhang sind sowohl Auftragsgeber als auch Auftragsnehmer vom Gesetzgeber aufgefordert in gleichem Maße am Zustandekommen eines AV-Vertrages mitzuwirken. Der AV-Vertrag von punkt.de steht hier zum Download als editierbares PDF zur Verfügung.  

AV-Vertrag zum Download

So kommen Sie und punkt.de zu einem wirksamen AV-Vertrag:

  1. Laden Sie sich den AV-Vertrag auf Ihren Rechner, der Vertrag ist bereits von uns unterschrieben
  2. Füllen Sie die Felder im Formular aus
  3. Unterschreiben Sie den AV-Vertrag
  4. Senden Sie uns den von Ihnen unterschriebenen AV-Vertrag  via Post oder Email (info[at]punkt[dot]de) zu
  5. Behalten Sie eine Kopie des Vertrages